Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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2. Aussenpolitik
94.045
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Internationale
Arbeitskonferenz. 79. Tagung
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Conférence
Internationale du Travail. 79e session |
Botschaft: 11.05.1994 (BBl III, 477 / FF III, 481)
Ausgangslage
Die Konferenz hat ein Übereinkommen sowie eine Empfehlung
verabschiedet, die beide den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei
Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgeber zum Ziel haben.
Das Übereinkommen sieht einen zweiteiligen Schutz vor :
Der erste strebt den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer über die Einräumung eine
Vorrechtes in den Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren an; der zweite zielt auf die
Errichtung einer Garantieeinrichtung ab.
Die Gesetzgebung betreffend das Schuldbetreibungs- und
Konkursverfahren sowie die Arbeitslosenversicherung entspricht den aus dem Übereinkommen
fliessenden Anforderungen.
Verhandlungen
NR |
28.09.1994 |
AB 1994, 1534 |
SR |
01.12.1994 |
AB 1994, 1144 |
Nationalrat und Ständerat stimmten dem Bundesbeschluss
einstimmig zu.
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